Luftsicherheitskontrollkraft (m/w)

Der Job als Luftsicherheitskontrollkraft ist nur nach einer Ausbildung und erfolgreicher behördlicher Prüfung (gemäß Luftsicherheitsgesetz – LuftSiG) auszuüben. Der Beruf als Luftsicherheitskontrollkraft (m/w) am Flughafen ist eine abwechslungsreiche Tätigkeit, die eine Ausbildung mit behördlicher Prüfung erfordert. Voraussetzung nach LuftSiG sind weiterhin ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, ein gepflegtes Auftreten und gute, höfliche Umgangsformen. Die Aufgabe einer Luftsicherheitskontrollkraft ist die Personen-, Gepäck- und auch Fahrzeugkontrolle am Flughafen.

Luftsicherheitskontrollkraft (m/w) – Flexibilität erforderlich

Als Luftsicherheitskontrollkraft zu arbeiten ist kein Job von 08.00 Uhr morgens bis 17.00 Uhr abends. Die Luftsicherheit Kontrolle im Flughafen muss rund um die Uhr erfolgen. So arbeiten Luftsicherheitskontrollkräfte unabhängig ob im Personal und Fracht im Schichtdienst, wer einen solchen Job am Flughafen anstrebt, sollte also eine grundsätzlich positive Einstellung dazu haben. Die Arbeit auch an Sonn- und Feiertagen ist Berufsalltag für eine Luftsicherheitskontrollkraft (m/w). Flexibilität ist auch bei den verschiedenen Aufgaben gefordert. Der Security Job ist nicht immer nur im wohlklimatisierten Bereich der Schalter angesiedelt, die Fahrzeugkontrolle muss, bei jedem Wetter, zu jeder Zeit des Tages und auch außerhalb schützender Wände, durchgeführt werden. Körperlich sollte ein Bewerber für diesen Beruf fit sein. Bei der Gepäckkontrolle ist das Heben von Gepäckstücken eine für Luftsicherheitskontrollkräfte nicht ungewöhnliche Tätigkeit.

Gute Umgangsformen und gepflegtes Äußeres

Besonderer Wert wird auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen gelegt. Der direkte Kontakt, auch zu einem vielleicht einmal aufgebrachten Passagier, erfordert Selbstdisziplin, ein ruhiges bedachtes Handeln und vor allem eine gepflegte Wortwahl. Gute Englischkenntnisse für den sicheren Umgang mit internationalen Fluggästen sind für alle Beschäftigten im Bereich Security und Luftsicherheit selbstverständlich, die entsprechende Personal Schulung übernimmt oftmals der Arbeitgeber so dass hierfür selten Kosten anfallen.

Wie bei allen Berufen, des normalen Alltages an einem der deutschen Flughäfen, muss auch die Luftsicherheitskontrollkraft (m/w) die Voraussetzung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfüllen. Selbst eine eingetragene “Jugendsünde” würde den Bewerber für diesen Beruf (oder auch für die Tätigkeit als Luftsicherheitsassistent) schon im Vorfeld disqualifizieren.